Neue Regelungen ab 12.01.2022

Liebe Besucherinnen und Besucher,

hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass aufgrund der Änderungen in der […] Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS- CoV-2 in Pflegeeinrichtungen […]  ab dem 12. Januar 2022 zusätzlich zu den geltenden Hygieneregeln in unserer Einrichtung neue Regelungen für den Besuch in unserer Einrichtung gelten:  

  • NEU: Besucher:innen, die nicht vollständig geimpft sind oder keinen Genesenenstatus nachweisen können, müssen ihren Besuch einen Werktag vor dem Besuchstag telefonisch anmelden (Mo.-Fr. an der Zentrale; Sa.+So. beim jeweiligen Wohnbereich). Sie haben am Besuchstag nach Vorlage des negativen Testergebnisses oder nach einer Negativ-Testung in der Einrichtung auf direktem Weg das Zimmer des zu besuchenden Bewohners oder der zu besuchenden Bewohnerin aufzusuchen. Kontakte zu anderen Bewohner:innen sind zu vermeiden. Auch innerhalb des Zimmers sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
  • Weiterhin müssen alle Besucher:innen vor Betreten der Einrichtung einen gültigen Impf- bzw. Genesenennachweis, sowie einen tagesaktuellen negativen Testnachweis (nicht älter als 24 Std.) vorlegen können. Es ist möglich, zu den bereits bekannten Testzeiten einen PoC-Test vor Ort durchführen zu lassen, dessen Gültigkeit für den Aufenthalt in unserer Einrichtung beschränkt ist.
  • Aus organisatorischen Gründen ist es notwendig, Testzeiten festzulegen, zu denen ausschließlich für Besucher:innen PoC-Testungen möglich sind:

             Mo. – Fr.: 10:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

             Sa. + So. (und an Feiertagen): 14:00 – 16:00 Uhr

            Die Dauer des Aufenthaltes in der Einrichtung ist nicht eingeschränkt.

  • Testnachweise werden nicht ausgestellt. Wenn Sie einen Nachweis benötigen, wenden Sie sich bitte an eine der offiziellen Corona-Teststellen in der Region.
  • Zum Schutze aller ist zudem der Zutritt ins Gebäude nur noch mit einer FFP2-Maske gestattet. Diese muss während der gesamten Besuchszeit, auch im Bewohnerzimmer, getragen werden.

Wir bitten Sie, sich an die geltenden Regelungen zu halten und die Informationen auf den Aushängen zu beachten. Die Einhaltung der Zutrittsvoraussetzungen wird von unserem Personal kontrolliert.

Gerne können Sie sich bei Fragen auch vorab telefonisch an unsere Zentrale unter 02741 / 2960 (Mo.-Fr. 08:00 – 16:30 Uhr) wenden.

 

Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Betzdorf
Elly-Heuss-Knapp-Str. 29
57518 Betzdorf
Telefon:02741 296-0
Telefax:02741 296-275
Internet:www.seniorenzentrum-betzdorf.de