3. Änderungsverordnung der Testverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit verkündet

Liebe Angehörige und Besucher:innen,

auch wir wurden kurzfristig über die 3. Änderungsverordnung der Testverordnung durch das Bundesministerium für Gesundheit informiert.

Diese sieht weiterhin vor, dass sich Besucher:innen von Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe ab dem 30. Juni kostenfrei in den Testzentren testen lassen können.

Dazu ist es erforderlich, dass Sie in den Testzentren ein Formular ausfüllen, mit dem Sie dort bestätigen, dass Sie Besucher:in einer Einrichtung der Pflege oder der Eingliederungshilfe sind, damit Ihnen der Test nicht in Rechnung gestellt wird. Dieses Formular halten die Testzentren vor.

Die neue Verordnung verpflichtet uns als Einrichtung nicht, ein solches Formular auszustellen, dies liege im Aufgabenbereich des jeweiligen Testzentrums. Allerdings stellen wir unseren Besucher:innen vor ihrem Besuch im Testzentrum gerne ein solches Formular aus, um etwaigen Organisationsaufwand vorzubeugen. Bitte wenden Sie sich dazu an die Mitarbeiterinnen an der Zentrale.

Natürlich können Sie sich als Besucher:in in unserem Hause auch zu den angegebenen Testzeiten vor Ort testen lassen. Eine Bescheinigung über die Durchführung eines PoC-Tests können wir aber nicht ausstellen. Die Testung gilt ausschließlich für die Besuchszeit in unserer Einrichtung.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!

Gerne können Sie sich bei Fragen auch vorab telefonisch an unsere Zentrale unter 02741 / 2960 (Mo.-Fr. 08:00 – 16:30 Uhr) wenden.

Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef
Elly-Heuss-Knapp-Str. 29
57518 Betzdorf
Telefon:02741 296-0
Telefax:02741 296-275
Internet:www.seniorenzentrum-betzdorf.de