Neue Regelungen ab 01. Oktober

Bund passt Infektionsschutzgesetz an - Das git bei uns

Liebe Angehörige und Besucher:innen,

aufgrund der Änderungen im Infektionsschutzgesetz gilt vom 01. Oktober 2022 bis zum 07. April 2023 in Pflegeeinrichtungen eine FFP2-Maskenpflicht sowie eine Testpflicht für Besucher:innen.

Das bedeutet, dass Sie beim Betreten unserer Einrichtung eine FFP2-Maske tragen und einen tagesaktuellen Testnachweis mitbringen müssen (PCR-/PoC-Test max. 24 Std. alt).

Sie können sich gerne zu den bekannten Testzeiten weiterhin auch an der Pforte unseres Hauses testen lassen.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!

Gerne können Sie sich bei Fragen auch vorab telefonisch an unsere Zentrale unter 02741 / 2960 (Mo.-Fr. 08:00 – 16:30 Uhr) wenden.

Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef Betzdorf
Elly-Heuss-Knapp-Str. 29
57518 Betzdorf
Telefon:02741 296-0
Telefax:02741 296-275
Internet:www.seniorenzentrum-betzdorf.de