Bewohnerbeirat

Alle zwei Jahre wählen die Bewohnerinnen und Bewohner - wie vom Heimgesetz vorgeschrieben - ihren Bewohnerbeirat. Er wirkt u.a. mit bei der Abfassung der Heimverträge, hat Mitspracherecht bei Veränderungen der Heimkosten, bei der Aufstellung der Heimordnung sowie bei der Mitgestaltung des Heimlebens. Die Beiratsvorsitzende lädt regelmäßig ein zu gemeinsamen Sitzungen des Bewohnerbeirates mit der Heimleitung, um konkrete Anliegen zu besprechen und abzustimmen.

Aufgrund neuer Regelungen im Heimgesetz ist es seit 2002 möglich, dass nicht nur Bewohnerinnen und Bewohner den Bewohnerbeirat bilden, sondern auch (bis zu) 2 Personen von außerhalb: Angehörige, Mitglieder von örtlichen Seniorenvertretungen oder andere Vetrauenspersonen.

Marienhaus Seniorenzentrum St. Josef
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